In neuen Kooperationen bereit für die Zukunft

Bis 2030 wird sich die Anzahl der Pfarrstellen im Kirchenkreis Bonn etwa um die Hälfte reduzieren. Damit hat keine Kirchengemeinde unseres Kirchenkreises mehr das Anrecht auf den bisherigen Umfang an Pfarrdienst. Die Zuständigkeiten der Pfarrpersonen müssen zwangsläufig neu verteilt werden. Um diesen Veränderungsprozess zu gestalten, hat die Kreissynode Kooperationsräume eingerichtet, in denen die Zuständigkeiten der verbleibenden Pfarrpersonen organisiert werden.

Bericht aus Kooperationsraum 3

Dem Kooperationsraum 3 sind die Auferstehungskirchengemeinde (Ippendorf und Venusberg), die Hardtbergkirchengemeinde (Lengsdorf, Medinghoven, Brüser Berg sowie Teile von Duisdorf), die Johanniskirchengemeinde (Teile von Duisdorf sowie Lessenich und Meßdorf) und der 1. Pfarrbezirk der Kottenforstgemeinde (Röttgen und Ückesdorf) zugeordnet. Eine Besonderheit ist, dass die beiden Pfarrbezirke der Kottenforstgemeinde nach dem Synodenbeschluss zu unterschiedlichen Kooperationsräumen gehören. Außerdem gibt es drei Bereiche, in denen die Gemeindegrenzen nicht mit denen des Kooperationsraums 3 übereinstimmen. Im Synodenbeschluss wurde festgehalten, dass in begründeten Fällen die Grenzen der Kooperationsräume sinnvollerweise anders definiert werden können. Sondierungsgespräche zwischen den beteiligten Kooperationsräumen über mögliche Grenzanpassungen finden statt.

Zurzeit sind im Kooperationsraum 3 fünf Pfarrpersonen tätig. Vorgesehen sind zukünftig allerdings nur noch drei. Spätestens mit dem Ruhestand von Pfarrerin Dagmar Gruß (Johanniskirchengemeinde) 2026 und dem Ruhestand von Pfarrer Steffen Tiemann (Auferstehungskirchengemeinde) 2027 werden die Gemeinden im Kooperationsraum 3 mit weniger Pfarrpersonen auskommen müssen. Dafür muss der Pfarrdienst anders organisiert werden als bisher. Zu beantworten sind dabei vor allem zwei Fragen:

  1. Wie können Aufgaben, die keine originären Aufgaben einer Pfarrperson sind (bspw. Verwaltung und Administration, Personalverantwortung und KiTa-Trägerschaften, Öffentlichkeitsarbeit), künftig von weiteren hauptamtlich Mitarbeitenden übernommen werden, damit für die eigentlichen pfarramtlichen Aufgaben mehr Zeit bleibt?
  2. Wer wird für die verbleibenden Pfarrpersonen künftig Anstellungsträger werden? Nach dem Ausscheiden von Pfarrerin Gruß und Pfarrer Tiemann haben Johanniskirchengemeinde und Auferstehungskirchengemeinde keine eigene Pfarrperson mehr. Und auch der 1. Pfarrbezirk der Kottenforstgemeinde ist zu klein, um eine eigene Pfarrperson in Vollzeit anzustellen. Da es aber aktuell die Vorgabe der Landeskirche gibt, dass Einzelpfarrstellen, die unter einen Dienstumfang von 75 Prozent fallen, nicht wiederbesetzt werden, geht es wohl darum, eine neue Organisationsform zu finden.

Seit Anfang dieses Kalenderjahres befasst sich mit diesen Fragen ein Kooperationsrat, in den jede der vier Gemeinden des Kooperationsraums Presbyter*innen entsandt hat. Dieser Kooperationsrat ist von den Presbyterien damit beauftragt worden, ein Konzept für eine Zusammenarbeit im Kooperationsraum zu entwickeln, das anschließend von den Presbyterien beschlossen und umgesetzt werden soll.

Alle möglichen Organisationsformen wurden bisher diskutiert und auf ihre Tauglichkeit hin überprüft. Besonders wichtig ist allen Beteiligten dabei:

  • Es muss eine Form der Zusammenarbeit gefunden werden, welche die Anstellung von Pfarrpersonen auf Ebene des Kooperationsraums ermöglicht.
  • Außerdem sollte eine Struktur entstehen, die eine möglichst effektive und überschaubare Gremienarbeit hat.
  • Auch Identität und Profil der Kirche müssen gewahrt bleiben, damit sich die Ehrenamtlichen weiterhin dort engagieren und die Menschen aus der Umgebung sich auch weiterhin mit Kirche identifizieren können.

Viele der diskutierten Organisationsformen boten dazu keine Möglichkeit oder wurden nur als Übergangslösung empfunden. Es blieben nur die beiden Möglichkeiten, eine Gesamtkirchengemeinde oder einer Fusionsgemeinde zu bilden. Bei beiden wäre es möglich, sowohl Pfarrpersonen als auch weitere Mitarbeitende anzustellen. Die Pfarrpersonen und ggf. später auch weitere Mitarbeitende, würden damit über die bisherigen Gemeindegrenzen hinaus tätig sein.

Gegenüber einer Gesamtkirchengemeinde bietet die Fusionsgemeinde leistungsfähigere, schlankere und flexiblere Verwaltungsstrukturen. So bleibt die pfarramtliche Versorgung weiterhin möglich und wird noch dazu attraktiv. Im Hinblick auf die fusionierte Gemeinde ist unklar, wie die bisherigen Gemeinden ihr Profil wahren können und wie ein gleichberechtigtes Miteinander gewährleistet werden kann. In weiteren Beratungen wird es nun darum gehen, Antworten auf solche und weitere Fragen im Hinblick auf eine fusionierte Gemeinde in Abgrenzung zur Gesamtkirchengemeinde zu bekommen. 

Nach dem bisherigen Diskussionsstand wird der Kooperationsrat den vier Presbyterien voraussichtlich die Fusion zu einer neuen Kirchengemeinde empfehlen. Die endgültige Entscheidung darüber fällt erst nach weiteren Beratungen. Anschließend sollen die Presbyterien eine entsprechende Absichtserklärung abgeben.

Der bisher bestehende Zeitplan sieht vor, dass wir in den nächsten Jahren einen Fusionsvertrag erarbeiten, sodass mit dem Ruhestand von Pfarrerin Gruß 2026 die pfarramtliche Versorgung im Kooperationsraum 3 organisiert ist. Ob dieser ambitionierte Zeitplan eingehalten werden kann, hängt von vielen Faktoren ab und wird sich zeigen.

Gottes frohe Botschaft bleibt vor Ort!

Was auf der strukturellen Ebene sinnvoll erscheint, darf nicht an der Gemeinderealität vorbeigehen. Vor allem unsere jüngsten und unsere ältesten Gemeindemitglieder sind auf kirchliche Angebote vor Ort angewiesen. Und auch insgesamt identifizieren sich Menschen in unseren Gemeinden mit dem, was sich um ihren Kirchturm herum abspielt. Bei allen Veränderungen, die eine neue, fusionierte Gemeinde mit sich bringt, müssen wir unseren Gemeindemitgliedern auch weiterhin Kirche vor Ort bieten. Allen Überlegungen, die es nun zur vorgeschlagenen Organisationsform anzustellen gilt, müssen dem Rechnung tragen. Damit verbunden sind noch viele Detailfragen zu klären – unter anderem, wie die Gemeindeidentitäten mit einer fusionierten Gemeinde zu vereinbaren sind. 

Seit jeher ist Kirche im Wandel. Das gehört untrennbar zu ihrem Wesen. Wir sind uns sicher, dass auch dieser Wandel der frohen Botschaft unseres lebendigen Gottes nicht im Weg stehen wird. Ganz im Gegenteil. Wir freuen uns darauf zu erleben, wie sich Gottes frohe Botschaft in unserem gesamten Kooperationsraum ereignet.

Der Kooperationsrat 3 im Bonner Westen

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