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 Evangelische Kirchengemeinde am Kottenforst

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  3. Amtshandlungen

Amtshandlungen

Taufe

Wenn Sie sich oder Ihr Kind taufen lassen möchten, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an den für Sie zuständigen Pfarrer. Da die Taufe auch die Aufnahme in die christliche Gemeinschaft bedeutet, findet sie in unserer Gemeinde grundsätzlich im Gottesdienst der Gemeinde statt.

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Wir begleiten Sie auf wichtigen Stationen Ihres Lebens

Ihre Kirchengemeinde ist an verschiedenen Stellen gerne für Sie da, freut sich über Ihre Mitarbeit, begleitet Sie aber auch ihrerseits auf den wichtigen Stationen Ihres Lebens: wenn es um sogenannte Amtshandlungen geht (von der Taufe bis zur Bestattung), aber auch etwa, wenn Sie gerade zu uns gezogen sind. Da entstehen häufig Fragen: Was müssen wir bei einer ökumenischen Trauung beachten? Kann ich auch ungetauft zum Konfirmandenunterricht kommen? Und so weiter.  Auf diese und viele weitere Fragen finden Sie hier eine Antwort.

Konfirmation

Gruppe1 8802Allgemeines
Die Konfirmation ist in gewisser Weise der feierliche Abschluss der Taufe. Haben bei der Taufe die Eltern und Paten stellvertretend für ihr Kind den christlichen Glauben bekannt,

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Trauung

Ringanstecken klWenn Sie sich kirchlich trauen lassen möchten, sollten Sie dies rechtzeitig bei dem für Sie zuständigen Pfarrer anmelden. Tun Sie dies zumindest ein halbes Jahr im voraus!

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Abendmahl

In der Regel feiern wir in unseren Gottesdienststätten einmal im Monat das Abendmahl.

  • In Röttgen jeden 1. Sonntag im Monat.
  • In Witterschlick jeden 2. Sonntag im Monat.
  • In Oedekoven wiederum jeden 1. Sonntag im Monat.
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Weitere Beiträge ...

  1. Bestattung
  2. Kircheneintritt / -Übertritt
  3. Umzug
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